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Thema Feinstaub

Feinstaubbelastung wird zum Problem

ChimCat-Katalysatoren senken nach Herstellerangaben den Schadstoffausstoß von Kaminöfen um bis zu 80 Prozent.

Woodgate: Holzkamine stoßen im Alltagsbetrieb deutlich höhere Schadstoffmengen aus, als die derzeit von der Industrie verwendeten Standardtests anzeigen. Ähnlich wie bei Dieselfahrzeugen weichen die Messergebnisse auf den Prüfständen vor allem bei Feinstaub deutlich von Messungen im Alltagsbetrieb ab, Kaminöfen haben laut Experte zehn- bis 50 Mal mehr Emissionen als bei der Zulassungsmessung. Darüber berichtet Report Mainz.

Es gibt aber mittlerweile Feinstaubfilter, sogenannte Katalysatoren, für Holzheizungen wie Kaminöfen, und zwar auch zum Nachrüsten.

Klimaneutral, aber viel Feinstaub

Ein Schornsteinfeger misst den CO-Gehalt eines Kamins im Abzug. Die Feinstaubemissionen werden nicht gemessen. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Holzheizungen gelten als klimaneutral, pusten aber nach Angaben des Umweltbundesamt (UBA) deutlich größere luftverschmutzende Emissionen heraus als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. Es sei daher nicht auszuschließen, dass es in einigen Wohngebieten zu kurzzeitigen Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen kann - insbesondere dann, wenn in einem Wohngebiet viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen auftreten. Vom UBA in Auftrag gegebene Luftmessungen zeigten, dass Holzfeuerungsabgase einen deutlichen Anteil an der Feinstaubbelastung in Wohngebieten haben können.

"PAK entstehen bei unvollständiger Verbrennung und einige Verbindungen dieses Stoffgemisches sind krebserregend. Sie haften am emittierten Staubteilchen und können, wenn letztere klein genug sind, eingeatmet werden. Feinstaub ist meist aber auch allein durch die Kleinheit seiner Partikel für den Menschen gefährlich. Je kleiner die Partikel sind, umso weiter dringen sie in die Atemwege vor. Die kleinsten Teilchen (sogenannte ultrafeine Partikel) erreichen sogar den Blutkreislauf und verbreiten sich bis in alle Organe - auch in das Gehirn. Gesundheitliche Wirkungen, die mit Feinstaubbelastungen nachweislich zusammenhängen, reichen von Schleimhautreizungen/lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien/Lungenalveolen, verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen bis zu Schlaganfall und Krebs. Auch Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz und Morbus Parkinson werden diskutiert", so das UBA.

Fragwürdige Grenzwerte. Das UBA: "Wenn sich Emissionen der Holzfeuerung zu der Grundbelastung in Stadtlagen addieren oder bei bestimmten kleinräumlichen Besonderheiten (zum Beispiel dem Eintrag von Kaminemissionen in Wohnräume der Nachbarbebauung) können geltende Grenzwerte für den Feinstaub deutlich überschritten werden. Die EU hat einen Jahresmittelwert für PM10 von 40 µg/m3 und einen 24-Stunden-Wert von 50 µg/m3 (der an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf) als Grenzwerte festgelegt. Allerdings wurde in einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beauftragten Gutachten 2013 festgestellt, dass die EU-Grenzwerte überarbeitungswürdig sind, weil sie möglicherweise zu hoch angesetzt sind (WHO 2013), um die Gesundheit ausreichend zu schützen. Selbst die derzeitigen Grenzwerte für Feinstaub können in vielen Ländern der EU, darunter auch Deutschland, nicht an allen Messstationen eingehalten werden."

Quelle, u.a.: Umweltbundesamt.

Neues Feinstaub-Gesetz - alle BImSCHV-Fakten

Kaminöfen sind in Mode gekommen. Sie kann man in ein bis zwei Tagen auch selbst aufbauen.

Frankfurt am Main (SP) Über die geplante Neuregelung der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) für häusliche Feuerstätten - dazu zählen Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine sowie Pellet-Einzelöfen - berichtet der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V..

Der Referentenentwurf der 1. BImSchV, der zurzeit zwischen den Fachressorts der Bundesregierung sowie mit Bundestag und Bundesrat endgültig abgestimmt wird, sieht klare Regelungen und lange Übergangsfristen für den Austausch alter und emissionsträchtiger Feuerstätten vor. Bestehende Einzelraum-Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen - nach derzeitigem Stand - weiter betrieben werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte für Staub von 150 mg/m3 und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 nachgewiesen werden kann. Der Nachweis soll durch Vorlage einer entsprechenden Herstellerbescheinigung, der sogenannten Typenprüfung, oder durch eine Messung des Bezirksschornsteinfegers erfolgen.

Nur wenn dieser Nachweis zum 31. Dezember 2012 nicht erbracht werden kann, so die aktuelle Planung, gibt es drei Möglichkeiten, die gleichberechtigt nebeneinander bestehen: Abhängig vom Zeitpunkt der Typenprüfung sind diese Altanlagen ab 2015 entweder außer Betrieb zu nehmen; oder mit einer "bauartzugelassenen Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik", also mit einem Staubfilter, nachzurüsten; oder aber durch eine neue emissionsarme Feuerstätte zu ersetzen. Diese dritte Variante hat den zusätzlichen Vorteil, dass das neue Heizgerät wesentlich effizienter arbeitet und somit auch dauerhaft dazu beitragen kann, die Energiekosten zu senken.

Eine Reihe neu entwickelter Geräte erfüllt bereits die neuen Anforderungen

Von diesen Maßnahmen sind ausschließlich ältere Geräte betroffen. Maßgeblich ist hierbei das Jahr der Typenprüfung. Für Öfen, die 1974 oder noch früher geprüft worden sind, gilt der 31.12.2014 als Stichtag. Diese Modelle sind dann mindestens 40 Jahre auf dem Markt. Es folgen in drei weiteren Schritten: Bis zum Jahresende 2017 die Prüfreihen bis 1984, zum Ende des Jahres 2020 die Reihen bis 1994 und zu Ende 2024 alle Prüfungen ab 1995 bis zum Jahr des Inkrafttretens der Verordnung.

Wer über die Anschaffung einer modernen Feuerstätte nachdenkt, wird dagegen nach aktuellem Planungsstand von einschränkenden Maßnahmen nicht betroffen sein. Einige neu entwickelte Geräte, die jetzt schon angeboten werden, erfüllen bereits alle vorgesehenen Anforderungen. Wer sich genauer über ein bestimmtes Modell informieren möchte, kann dies auf der HKI-Online-Datenbank tun. Dort sind unter www.hki-online.de die einzelnen Gerätetypen und ihre Messergebnisse abrufbar.

Unabhängig von der Gesetzeslage und vom Alter des Gerätes empfiehlt es sich - nicht nur im Sinne des Klimas im der Umwelt, sondern auch im Interesse der eigenen Gesundheit und zudem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit - auf eine ordnungsgemäße und vollständige Verbrennung zu achten. Wie viel Feinstaub ausgestoßen wird, hängt von mehreren Faktoren ab: Die Qualität der Feuerstätte, der richtige Schornstein, die Qualität des Brennstoffs und der korrekte Betrieb der Feuerstätte sind hier von entscheidender Bedeutung. Sichtbare Indizien für schlechte Verbrennung sind ein mit Ruß besetzter Feuerraum und ein verrußtes Sichtfenster. Weitere Informationen zum Heizen mit Holz und Briketts sowie zu emissionsarmer Verbrennungstechnik bietet der HKI im Internet unter www.hki-online.de.

Thema Feinstaub bei Kaminöfen

Thema Feinstaub

Feinstaub ist nicht gleich Feinstaub, so C.A.R.M.E.N., das Centrale-Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netzwerk

Auszug:

"Je nach Quelle können sich Feinstäube hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung, Größe und Form beträchtlich voneinander unterscheiden. Dementsprechend sind gesundheitsbeeinträchtigende Wirkmechanismen komplex. So bestehen die Emissionen aus Dieselfahrzeugen vor allem aus Ruß, dem krebserzeugende, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe anhaften können. Im Zigarettenrauch konnten mehr als 4.000 verschiede giftige Bestandteile identifiziert werden. Auch an Küstenstandorten misst man hohe Feinstaubbelastungen, die allerdings zu einem Großteil aus Natriumchlorid-Aerosolen bestehen, denen sogar eine gesundheitsfördernde Wirkung nachgesagt wird. Es bedarf also einer differenzierten Betrachtung und genaueren Analyse.

Ergebnisse zur Gesundheitsrelevanz

Sowohl die Umweltministerien als auch die Biomassebranche selbst haben die Feinstaubemissionen aus Biomassefeuerungen ins Visier genommen und Forschungsprojekte zur Qualität dieser Feinstäube angestoßen. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass bei der vollständigen Verbrennung von naturbelassenem Holz die Feinstäube hauptsächlich aus Salzen wie z. B. Kaliumchlorid bestehen, die wegen ihrer Wasserlöslichkeit in der Luft nicht beständig sind. Pelletfeuerungen kommen dem Ideal einer vollständigen Verbrennung schon recht nahe und der Ausstoß von Ruß und den potenziell krebserregenden organischen Kohlenwasserstoffen ist sehr gering. So konnte nachgewiesen werden, dass die Toxizität des Feinstaubs gegenüber Dieselruß um den Faktor 10 geringer ist. Angesichts der sonstigen Feinstaubbelastung, und sei es nur der Kerzenrauch am schön gedeckten Tisch, müssen Pelletheizungsbesitzer also nicht um die Gesundheit Ihrer Kinder fürchten."

(Hervorhebungen durch die Redaktion)


Weitere Informationen

UBA-Presseinformation „Feinstaub aus Kaminen und Holz-Öfen verringern“ unter:
www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2006/pd06-013.htm

Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes (UBA)
"Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus
Kamin und Holzofen", Download [60 KB]


November 2007: Bundesregierung plant Grenzwerte
für bestehende und neue Holzöfen


Mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV – verfolgt das Bundesumweltministerium das Ziel, die Vorteile der regenerativen Energie zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren.

Der vorliegende Entwurf sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Die novellierte Verordnung soll für alle Anlagen ab 4 Kilowatt gelten. "Diese Grenzwerte werden von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter erreicht", so das Bundesumweltministerium. Ein typischer Kaminofen, der die Grenzwerte einhält, koste rund 500 bis 700 Euro. Der Grund: In neuen Anlagen lasse sich Holz – richtig geschichtet – effektiver verbrennen, so dass für die gleiche Wärme weniger Brennstoff benötigt werde.

Auch für bestehende Anlagen sollen bestimmte Grenzwerte festgelegt werden. Sofern für diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis 2024 ausgetauscht werden. Den Betreibern wird also genügend Zeit für die individuelle Planung eingeräumt. Denn wenn eine Nachrüstung oder ein Austausch ansteht, sind die Anlagen im Schnitt 30 Jahre alt. Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, werden gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen.

Der Entwurf zur Novelle soll im Anfang 2008 dem Kabinett zugeleitet werden. Anschließend sieht das Verfahren die Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates vor.

Die geplante Zeittafel

Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die die Grenzwerte der Stufe 1 nicht einhalten, sollen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Die Pflicht, diese Grenzwerte einzuhalten, trifft die alten Feuerungsanlagen schrittweise. Hier soll es einen langfristigen Zeitplan zur Außerbetriebnahme beziehungsweise zur Nachrüstung dieser Anlagen geben.

Zeitpunkt der Typenprüfung
(lt. Typenschild)
Zeitpunkt der Nachrüstung bzw.
Außerbetriebnahme
Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar 31.12.2014
01.01.1975 - 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 – 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung 31.12.2024

Alle Infos beim Bundesumweltministerium, [mehr]

Feinstaub: Online-Datenbank aller neuen Kaminöfen

Frankfurt (SP) Wer sich darüber informieren möchte, ob seine häusliche Feuerstätte auch die Emissionsgrenzwerte einhält, die der Referentenentwurf zur Novellierung der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) vorsieht, kann dies im Internet recherchieren. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hat in Zusammenarbeit mit den Herstellern von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen sowie Pellet-Einzelöfen eine umfassende Online-Datenbank aufgebaut. Dort können sich Verbraucher, Handwerker, Schornsteinfeger und Behörden unter www.hki-online.de über die einzelnen Gerätetypen und deren Messergebnisse informieren.

Jede häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe, die neu auf den Markt kommt, wird von einer der sieben staatlich benannten deutschen oder einer europäischen Prüfstelle gemäß den zutreffenden DIN- und EN-Normen einer herstellerneutralen Typprüfung unterzogen. So ist in jedem Fall gewährleistet, dass die Geräte ordnungsgemäß arbeiten und die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Vor einem Eintrag in die Datenbank überprüft und bewertet der HKI nochmals, in wieweit die geplanten Normen erfüllt werden. Dazu reicht der Hersteller die Prüfberichte einschließlich der Aufstell- und Bedienungsanleitung sowie die CE-Konformitätserklärung beim HKI ein.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. bietet einen "Kleinen Leitfaden" zur Anschaffung, zum Einbau und zum Betrieb von Feuerstätten an. Die Broschüre steht unter www.hki-online.de zum Download bereit.

Feinstaub - Hersteller reagieren

Duisburg-Rheinhausen (SP) Eine Feinstaubreduzierung verspricht die Hark GmbH & Co. KG aus Duisburg mit ihrer „ECOplus“Serie. Die als neuartig angepriesene Verbrennungstechnik reduziere Feinstaub "als erste Feuerstätte weltweit" "wirkungsvoll und ohne externe Hilfs-Apparaturen sowie ohne Stromverbrauch". Bei niedrigstem Brennstoffeinsatz und Staubanteil erreichten die Kaminöfen einen Wirkungsgrad von 88 Prozent. Nutzern wird ein bis zu 40 Prozent geringerer Holzverbrauch versprochen.

Die Bundesregierung plant, die BImSchV (Bundesimmisionsschutz-Verordnung) in zwei Schritten zu novellieren, indem sie die Grenzwerte voraussichtlich 2009 und 2015 verschärft. ECOplus ist ein System mit fünf Komponenten: Schaumkeramik-Filtertechnik, Gussmulde, Feuerraumauskleidung, Luftführung und Nachverbrennung. Eine besondere Formgebung kennzeichnet die Gussmulde und die Feuerraumauskleidung besteht aus hochfester, heller und sehr glatter Spezialkeramik. Hinzu kommt eine Luftführung mit gezielt zugegebener Nachverbrennungsluft. Schräg im Kaminofen angeordnete offenporige Schaumkeramik-Filterplatten sammeln den Staub. Dieser verglüht dann ohne Rückstände. Durch diese Anordnung und neue Form des Ofeneinsatzes werde die im Brennstoff enthaltene Wärmemenge fast vollständig nutzbar gemacht, so Hark. Der Wirkungsgrad betrage 88 Prozent. Im Gegensatz dazu wiesen aktuelle DIN Plus geprüfte Kamine einen Wirkungsgrad von nur 75 Prozent auf. Das System reduziere die Staubmenge auf 21 mg/m3; und den CO-Ausstoß auf 875 mg/m3;. Die geplante Verordnung verlangt 2015 voraussichtlich einen Grenzwert von 40 mg/m3; bei der Staubmenge und 1250 mg/m3; für den CO-Ausstoß, ECOplus liegt also heute schon deutlich darunter.

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