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Briketts

Hoher Heizwert: Briketts aus Rinde und aus Spänen

Briketts aus Abfällen:
Briketts aus Abfällen: Presslinge aus Spänen (links) und Rinde halten lange die Glut.

Rindenbriketts, Holzbriketts, Kohlebriketts

In den Baumärkten stapeln sich in der Heizperiode neben Holzscheiten auch Kohlebriketts sowie Briketts aus Sägespänen oder Rinde. Alles eignet sich, um zum Beispiel die Grundglut zu halten.

Am bekanntesten sind Braunkohlenbriketts der Marken "Union" aus dem rheinischen Revier und "Rekord" aus der Lausitz. Sie sind im Brennstoffhandel, bei den Genossenschaften sowie in Verbraucher- und Baumärkten als sauber abgepackte Ware unter dem Namen "Heizprofi" (von Rheinbraun) erhältlich.

Bewährt: Kohlebriketts und Scheitholz kombinieren

Holz und Braunkohlenbriketts miteinander zu kombinieren hat sich nach Angaben der Rheinbraun Brennstoff GmbH bewährt: Holz zum Anzünden und Aufheizen der Feuerstätte. Und danach Briketts für den dauerhaften Heizbetrieb – ohne ständiges Nachlegen. Denn während das Holz rasch abbrennt, halten Braunkohlenbriketts über viele Stunden die Glut – und spenden einen ganzen Abend lang gemütliche Wärme.
Als sauber verpackte Ware im platzsparenden 10 kg- oder 25 kg-Bündel werden Holz- und Braunkohlenbriketts – neben ofenfertigem Kamin- und Anzündholz – unter der Dachmarke „Heizprofi“ angeboten. Sie sind im Fachhandel sowie in Verbraucher- und Baumärkten erhältlich. Kosten: etwa 2,50 Euro pro 10-kg-Gebinde.

Vorsicht vor Import-Kohle-Briketts

Die Glutwächter:
Die Glutwächter: Braunkohlebriketts halten lange die Glut, meist sogar bis zum nächsten Morgen, wenn man vor dem Zubettgehen einige in den Ofen legt.

Aus Belgien importierte Steinkohlenbriketts weisen zum Teil gefährlich hohe Konzentrationen von Schadstoffen auf, die nach deutschem Recht verboten sind. Das geht aus einem unabhängigen Prüfbericht hervor, den die Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln, in Auftrag gegeben hat. Die untersuchten Proben wiesen insbesondere stark erhöhte Konzentrationen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) auf. Bei den untersuchten Brikettkohlen lag der Wert für das krebserregende Benzo(a)pyren bei 1000 mg/kg – und damit weit über allen zulässigen Grenzwerten. Zudem wurde das verbotene Teerpech als Bindemittel identifiziert. Bei der Rheinbraun Brennstoff GmbH betrachtet man die Ergebnisse mit Sorge.
Die Importeure machen sich eine Gesetzeslücke zunutze, nach der die Briketts in Deutschland zwar verkauft, nicht aber als Brennstoff eingesetzt werden dürfen. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen und im Großraum Berlin werden sie angeboten. Ahnungslose Verbraucher verstoßen gegen bestehende Vorschriften, wenn sie sie auch als Heizmaterial nutzen. Darüber hinaus setzen sie sich einer akuten Gesundheitsgefahr aus.

In einer Vergleichsprobe von Anthrazit-Briketts der rheinischen SJ Brikett- und Extrazitfabriken lagen die Benzo(a)pyren-Werte bei weniger als 0,5 mg/kg. Für die SJ-Briketts werden ausschließlich Zuckerrohr-Melasse und Kartoffelstärke als Bindemittel eingesetzt. Das von der SJ-Brikettfabrik gefertigte „Extrazit“, erkennbar an den Prägungen „S“ und „J“ sowie der silbernen Farbe, verbrennt nahezu rauchlos. Extrazit ist ein zugelassener Brennstoff und erfüllt alle Anforderungen der BImschV (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Es stinkt

Aber: Braunkohlebriketts stinken fies aus dem Schornstein, hinterlassen viel Sand im Ofen, halten aber prima die Glut auch über Nacht, wenn man mehrere in den Ofen gibt. Merke: Wer seine Nachbarn nerven will, greift zur Kohle. Die Feinstauabbelastung liegt meist hart an der erlaubten Grenze.

Achtung: Je nach Landes-Immissionschutzgesetz und Ofenart ist das Verbrennen von Kohle- oder Braunkohlenbriketts verboten. In Österreich sind diese komplett verboten.

Holzbriketts - die bessere Alternative

Auf der sicheren und sehr sauberen Seite ist man mit Briketts aus Holzspänen, die im Sägewerk anfallen. Manche bestehen aus Rinde. Meist sind solche Briketts völlig ohne Zusatzstoffe unter hohem Druck gepresst.

Außerdem haben sie meist nur eine geringe Restfeuchte (meist unter zehn Porzent - etwa sechs bis acht Prozent) - daher auch ihr sehr hoher Heizwert, der etwa dreimal so hoch wie der von Scheitholz ist. Zehn-Kilo-Pakete Span-Briketts gibt es in Baumärkten schon für weniger als zwei Euro.

Rindenbriketts sind am ehesten mit Braunkohlenbriketts vergleichbar: Sie halten die Glut über bis zu zehn Stunden und werden gerne vor dem Zubettgehen aufgelegt.

Manche Briketts haben ein Loch in der Mitte: Mit ihnen lässt sich besonders schnell viel Hitze erzeugen.

TIPP: Beim Heizen mit unbehandelten Holzbriketts fällt weit weniger Asche an als beim Heizen mit Scheitholz.

Verbotene Holzbriketts mit Zusätzen

Holzbriketts mit Paraffin sind brandgefährlich und nicht erlaubt

Eine Sonderform sind zum Beispiel die sündhaft teuren Kaminoflam-, Duraflame Firelogs- oder Fireblocs-Briketts: Sie wiegen etwa ein Kilogramm, sind in Papier eingepackt, lassen sich daher schnell anzünden und brennen angeblich bis zu 2,5 Stunden. Kosten: etwa zwei Euro - pro Stück. Es handelt sich um Pressholz mit Wachs ähnlichen Zusätzen.

Nach einer aktuellen Recherche (Dezember 2008) der Markt-Redaktion vom NDR-Fernsehen enthalten diese Briketts zwischen 57 und 70 Prozent Paraffin-Zusätze und sind deshalb laut Bundesumweltministerium gar nicht erlaubt. Als Bindemittel seien lediglich zwei Prozent solcher Zusatzsstoffe zugelassen.

Weil die meisten Zusätze aus billigem Erdöl hergestellt werden, liegt die Staubbelastung bei solchen Presslingen mit 600 Milligramm pro Kubikmeter Abbluft einsam an der unerlaubten Spitze: purer Ölruß. Zum Vergleich: Unbehandelte Holzspanbriketts verursachen gerade mal 10 Milligramm Feinstaub, normale Holzscheite 70 mg und Braunkohlebriketts 140 mg Feinstaub.

Nur für Anlagen ab 15 Kilowattstunden (kw/h) gibt es einen Grenzwert für Feinstaub: Der liegt bei 150 Milligramm pro Kubikmeter Abluft. Bald sollen aber auch Kleinfeuerungsanlagen Grenzwerte bekommen.

Viel wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass bereits zwei dieser Presslinge im Brennraum ausreichen, um eine hochgefährliche Situation enstehen zu lassen.

Beim NDR-Test war "der Brennraum des Kaminofens schon nach kurzer Zeit völlig überlastet. Beim Versuch, die Ofentür zu öffnen, um das viel zu starke Feuer zu löschen, schlugen Flammen und Abgase unkontrolliert heraus". Das vernichtende Urteil der Tester: "Höchstgefährlich - nicht nur brandgefährlich, sondern auch gefährlich für die Gesundheit." Denn die Gase aus solchen Paraffin getränkten Briketts gelten als hochtoxisch und können Lungenentzündungen bis hin zu Organschäden verursachen.


Die Tester fanden folgende Produkte in Baumärkten und an Tankstellen:

- "Kaminfeuer" und "Kaminflamme" des Herstellers "Favorit" (Handelsmarke) der Alschu Chemie GmbH in den Märkten von "Praktiker"
- "FibraFlame" des Herstellers Jass GmbH Produktion, Handel, Logistik bei "Max Bahr"
- "Duraflame" (Hersteller auf der Verpackung nicht aufgeführt) bei "Bauhaus"
- "Firebloc" eines holländischen Herstellers bei "Obi".

Im Vorfeld der NDR-Recherchen haben einige Handelsketten angekündigt, die in Papier verpackten gefährlichen und giftigen Dreckschleudern aus dem Regal zu nehmen.

Link zum NDR-Beitrag

Briketts aus Altpapier: Verbrennen verboten

Das Verfeuern von Briketts aus Altpapier in Kaminöfen ist verboten.

Das Verbrennen von Briketts aus Altpapier in Kaminöfen ist verboten, so der Bundesverband Brennholz.

Im Kleingedruckten von Altpapierpressen ist oft zu lesen: „Das Verbrennen von Altpapierbriketts ist nicht überall gestattet. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt.“ Diese Formulierung erweckt den Eindruck, als könne die Behörde entscheiden, ob Papier verbrannt werden dürfe oder nicht. Die 1. BImSchV als verbindliche deutsche Rechtsvorschrift lässt dazu aber keinen Spielraum.

Papier darf zwar ausnahmslos in genehmigungspflichtigen Anlagen verbrannt werden. Nicht jedoch in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen der 1. BImSchV wie z. B. Einzelfeuerungen, Kamin, Kaminöfen und zentralen Feuerungen unter 1000 kW Nennleistung. Die Verbrennung von bedrucktem als auch unbedrucktem Papier ist grundsätzlich in Feuerungsanlagen nach der 1. BImSchV §3 nicht erlaubt, da dort die zugelassenen Brennstoffe für Feuerungsanlagen aufgeführt sind.

Die Verbrennung von Alt- und Zeitungspapier ist z.T. mit erheblichen Schadstoffemissionen verbunden ist: Bei der meist unvollständig verlaufenden Verbrennung der Papierbriketts (Schwelen) entstehen u.a. Kohlenmonoxid und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung als auch eine Geruchsbelästigung darstellen können.

Die in der Druckerschwärze enthaltenen Schwermetallverbindungen (Blei, Cadmium) und Additive werden freigesetzt. Ökologisch sinnvoller als die Verbrennung ist das Recycling zu Umweltpapier.

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