Schornsteinfeger finden - so geht's

Freien Schornsteinfeger suchen- aber wie?

(c) Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Wie finde ich einen Schornsteinfeger?

Düsseldorf (SP) Nach dem Fall des Schornsteinfegermonopols im Jahre 2013 können sich Verbraucher ihren Schornsteinfeger selbst wählen und mit ihm über den Preis verhandeln. Nur die zweimal in sieben Jahren durchzuführende Feuerstättenschau ist dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten und dafür sind gesetzlich geregelte Gebühren zu entrichten. Doch wie findet man einen freien und zugelassen "Schorni" für die übrigen Arbeiten? Die neue Internetplattform www.fegerfinden.de des Bundes der Energieverbraucher soll Verbraucher und freie Schornsteinfeger zusammenbringen. Rund 20 Prozent der Schornsteinfegerkosten lassen sich damit künftig einsparen, versprechen die Initiatoren. Und Verbraucher entkommen dem Preisdiktat der bisherigen Monopolisten.

Bisher hatten es Schornsteinfeger sehr bequem: Bis 2012 waren sie durch ein Monopol geschützt: Kein anderer durfte ihre Aufgaben erledigen. Und jeder Hausbesitzer war gesetzlich verpflichtet, die Feuerstättenschau, das Kehren, die Immissionsschutzmessung und die Abgaswegeprüfung regelmäßig durchführen zu lassen. Auch die Höhe der Gebühren war gesetzlich geregelt. Damit ist seit 2013 Schluss: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt als hoheitliche Aufgabe nur noch ein Register aller Feuerstätten in seinem Bezirk, das sogenannte „Kehrbuch“ und legt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben fest, welche Schornsteinfegerarbeiten genau zu erledigen sind. Im sogenannten „Feuerstättenbescheid“, den er jedem Hausbesitzer übermittelt, legt er dafür auch die Termine fest. Jeder dazu Befähigte – er muss in die Handwerksrolle als Schornsteinfeger eingetragen sein - kann nun diese Schornsteinfegerarbeiten ausführen. Nur die zweimal in sieben Jahren durchzuführende Feuerstättenschau ist dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten und dafür sind Gebühren zu entrichten. Aber die Preise für die übrigen Fegerleistungen sind nicht mehr festgelegt: Der Schornsteinfeger und der Hausbesitzer einigen sich auf einen Preis. Der Preis einer Arbeitseinheit AW (Arbeitswert) lag 2012 bei 1,01 Euro und ist seitdem gebietsweise schon auf 1,30 Euro angestiegen. Man sollte bei seinem Schornsteinfeger ruhig einmal nach dem Preis der AW nachfragen.

Mangels praktischer Alternativen setzt der Schornsteinfeger derzeit praktisch einseitig den Preis fest. Alle zugelassenen Schornsteinfeger können sich bei der BAFA in eine Liste eintragen. Die Eintragung dort ist aber nicht verpflichtend und es sind auch nicht alle Betriebe aufgeführt. Dort findet man zwar die in einem Ort zugelassenen Schornsteinfeger. Aber leider enthält die Liste über Name, Straße und Ort hinaus keine weiteren Informationen.
Höchste Zeit, das Monopol praktisch aufzubrechen

An der praktischen Monopolstellung der bisherigen Bezirksschornsteinfeger ändert sich solange nichts, solange Verbraucher keine alternativen freien Schornsteinfeger finden. Vermutlich würden sehr viele Schornsteinfeger gerne auch im Kehrbezirk ihres Kollegen tätig werden. Sie fürchten aber, dass dann auch sein Kollege ihm seine Kunden wegfängt. Also fängt man erst gar nicht an, sich gegenseitig Konkurrenz zu machen. Und die Kunden haben das Nachsehen. Fegerleistungen kostenlos bundesweit ausschreiben

Um Verbraucher und freie Schornsteinfegern zusammenzuführen, hat der Bund der Energieverbraucher über seine 100-prozent Tochter, die Bund der Energieverbraucher GmbH die Internetplattform Fegerfinden.de neu erstellt. Hier kann jeder Hausbesitzer kostenlos die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Leistungen ausschreiben, ohne dass sein Name dabei genannt wird. Wer dabei Probleme hat, dem steht eine Hotline zu Seite. Die Schornsteinfeger können auf die Ausschreibungen hin eintragen, zu welchem Preis einschließlich Fahrtkosten sie diese Arbeiten übernehmen würden und in welchem Zeitraum sie diese Arbeiten erledigen können. Der Name des bietenden Schornsteinfegers wird auf der Plattform nicht veröffentlicht. Das könnte viele Schornsteinfeger dazu verlassen, sich bei Fegerfinden.de zu beteiligen. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass die anderen Schornsteinfeger davon etwas erfahren. Der Bund der Energieverbraucher stellt sicher, dass alle auf der Plattform registrierten Schornsteinfeger auch als Schornsteinfeger in der Handwerksrolle eingetragen sind.

Das Portal entstand aus dem Wunsch der Verbraucher, freie Schornsteinfeger zu finden. Andererseits waren die wenigen freien Schornsteinfeger nur mit Mühe in der Lage, die vielen Anfragen zu befriedigen. Der Bund der Energieverbraucher arbeitet mit der freie Schornsteinfeger GmbH und ihrem Geschäftsführer Wolfgang Frei zusammen (Internet-Portal: Freie-Schornsteinfeger.eu).

Verbraucher kann Zuschlag erteilen

Der Verbraucher kann auf Fegerfinden.de einem beliebigen Angebot eines Schornsteinfegers den Zuschlag erteilen. Er kann von drei der abgegebenen Angebote die Daten des Schornsteinfegers einsehen. Dadurch kann der Verbraucher ausschließen, dass er versehentlich einen Schornsteinfeger beauftragt, mit dem er möglicherweise nicht mehr zusammenarbeiten möchte. Durch den Zuschlag kommt eine für Verbraucher und Schornsteinfeger bindende Beauftragung zustande. Der Verbraucher erfährt mit dem Zuschlag, welchen Schornsteinfeger er beauftragt hat. Und der Schornsteinfeger erfährt erst dann den Namen des Verbrauchers und die Adresse des zu kehrenden Gebäudes.
Bewertung der Schornsteinfeger

Wenn der Verbraucher einem Schornsteinfeger über Fegerfinden.de beauftragt hat, dann kann er diesen Schornsteinfeger anschließend auch bewerten: die schlechteste Bewertung ist ein Stern, die beste Bewertung sind fünf Sterne. Die Verbraucher können bei jedem Angebot eines Schornsteinfegers sehen, wie viele Sterne er bisher im Mittel erhalten hat.

Einsparungen von 20 Prozent erzielbar

Wolfgang Frei schätzt, dass freie Schornsteinfeger um rund 20 Prozent günstiger Arbeiten als die übrigen Schornsteinfeger. Bei einem Auftragsvolumen von jährlich 50 bis 150 Euro hält sich die Einsparung für ein Einfamilienhaus in Grenzen. Wichtig ist hier vielmehr das Gefühl, nicht dem Preisdiktat des bisherigen Monopolisten ausgeliefert zu sein. Für Mietobjekte und Gewerbeimmobilien geht es um wesentlich höhere Auftragsvolumen und entsprechend höher sind auch die Einsparungen. Besonders für öffentliche Verwaltungen und größere Mietobjekte sind Ausschreibungen nahezu obligatorisch, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot Genüge zu tun. Die Freie Schornsteinfeger GmbH hat für größere Verwaltungen eine neue Methode der Ausschreibung entwickelt, die für die Ausschreibung auf Fegerfinden.de einschließlich der Hotline genutzt werden kann.

Infos: www.fegerfinden.de.


Ein Schornsteinfeger demonstriert die Reinigung des Verbindungsrohres  (Abzugsrohr) zwischen Ofen und Schornstein. Dort wird nämlich nicht gefegt, dafür ist der Betreiber der Feuerstätte selbst verantwortlich.




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