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Briketts aus Altpapier: Verfeuern verboten

Briketts aus Altpapier: Verfeuern verboten

Dornstetten (SP) "Mit der Papierbrikettpresse werden aus alten wertlosen Zeitungen schnell und einfach kostenlose Briketts zum Heizen“ So – oder so ähnlich lauten die Werbeslogans der Papierbrikettpressenhersteller und –händler. Diese Pressen sind für kleines Geld zu erhalten. Doch das Verbrennen von Briketts aus Altpapier ist verboten - überall, warnt der Bundesverband Brennholz.

Im Kleingedruckten ist oft zu lesen: „Das Verbrennen von Altpapierbriketts ist nicht überall gestattet. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt.“ Diese Formulierung erweckt den Eindruck, als könne die Behörde entscheiden, ob Papier verbrannt werden dürfe oder nicht. Die 1. BImSchV als verbindliche deutsche Rechtsvorschrift lässt dazu aber keinen Spielraum.

Papier darf zwar ausnahmslos in genehmigungspflichtigen Anlagen verbrannt werden. Nicht jedoch in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen der 1. BImSchV wie z. B. Einzelfeuerungen, Kamin, Kaminöfen und zentralen Feuerungen unter 1000 kW Nennleistung. Die Verbrennung von bedrucktem als auch unbedrucktem Papier ist grundsätzlich in Feuerungsanlagen nach der 1. BImSchV §3 nicht erlaubt, da dort die zugelassenen Brennstoffe für Feuerungsanlagen aufgeführt sind.

Die Verbrennung von Alt- und Zeitungspapier ist z.T. mit erheblichen Schadstoffemissionen verbunden ist: Bei der meist unvollständig verlaufenden Verbrennung der Papierbriketts (Schwelen) entstehen u.a. Kohlenmonoxid und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung als auch eine Geruchsbelästigung darstellen können.

Die in der Druckerschwärze enthaltenen Schwermetallverbindungen (Blei, Cadmium) und Additive werden freigesetzt. Ökologisch sinnvoller als die Verbrennung ist das Recycling zu Umweltpapier.


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