Sie sind hier: Startseite » Kaminbau » CO-Vorschriften

CO-Vorschriften

Abgasmessung am Kaminofen

Ein Schornsteinfeger misst den CO-Gehalt eines Kamins im Abzug. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Ein Schornsteinfeger misst den CO-Gehalt eines Kamins im Abzug. Die Feinstaubemissionen werden nicht gemessen. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Die Stuttgarter Norm

Aufgrund besonderer geografischer Lagen mancher Wohnorte (Ballungsräume, Talkessel) werden bestimmte Anforderungen an die Abgaswerte von Feuerstellen gestellt. Die Grenzwerte sind hier besonders streng. Der CO-Gehalt der Abgase darf bei der Nennwärmeleistung der Feuerstelle unter den Prüfbedingungen der entsprechenden DIN mit den Prüfbrennstoffen 0,2 Vol.-% bezogen auf 13 % O2 nicht übersteigen.

Regensburger Norm

Auch für Regensburg wurden Grenzwerte für die Abgase einer Feuerstelle festgelegt. Diese liegen noch unter denen der Stuttgarter Norm.

Der CO-Gehalt der Abgase darf bei der Nennwärmeleistung der Feuerstelle unter den Prüfbedingungen der entsprechenden DIN mit den Prüfbrennstoffen 0,12 Vol.-% bezogen auf 13 % O2 nicht übersteigen.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch notwendig. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie dem zu. Alles Weitere finden Sie in der Datenschutzerklärung. Erweiterte Einstellungen